Jagdgeschichte

 

Knochenfunde von Elefant, Nashorn, Löwe und Bär aus der “Steinrinne” im nahen Bilzingsleben deuten auf die Existenz dieser Tiere in der Kyffhäuserregion in der Zeit vor etwa 370.000 Jahren. Als Jagdgeräte der kleinen - etwa 30 bis 40 Personen umfassenden "Horde" von Bilzingsleben - deren Jagdgebiet vermutlich bis an den Kyffhäuser reichte - dienten Steinkeulen, Geweihstücke und große Knochen.
Funde unterhalb der Kattenburg bei Bad Frankenhausen (unterhalb des Steilhanges der Opferhöhlen) belegen einen etwa 10.800 Jahre alten kleinen Rastplatz unserer Vorfahren mit Wildpferdfangstation.
Etwa 7.000 - 6.000 vor unserer Zeit waren Elefant, Nashorn und Löwe aus der Region verschwunden. Ihren Platz nahmen nun u. a. Auerochse, Wisent, Wildpferd, Rot- und Elchwild, Reh und Wildschwein ein.
Mit der Jungsteinzeit (5.000 - 1.800 vor unserer Zeit) verbesserten sich die Waffen unserer Vorfahren. So kamen jetzt z. B. geschliffene Stein-Doppeläxte, senkrecht geschäftete Steinbeile und Steinkeulen auch bei der Jagd zum Einsatz. Außerdem wurden in dieser Zeit die lichten Waldgebiete des Kyffhäusers für die Weide der Haustiere genutzt, was zu einem Zurückdrängen von Wildrind, Bär oder Elch führte.
Mit dem Ausgang der Bronzezeit weisen einige Siedlungen in der Region auf kriegerische Auseinandersetzungen, Raubzüge und Bewegungen unter den Stämmen hin, die für einen Rückgang der Besiedlung und eine folgende Erholung der Wildtierpopulation in der Region sorgte.
Aus dieser Zeit bis ins Frühmittelalter hinein liegen keine Informationen zum Wildbestand in der Kyffhäuserregion und zur Jagd selbst vor. 

Im Mittelalter lag auf dem Kyffhäusergebirge der “Wildbann”. Nur der König durfte das Jagdrecht ausüben oder seine Edelleute damit belehen.
Mit dem Nachlassen der königlichen Zentralgewalt (13. / 14. Jahrhundert) wurde die Macht der Landesherren größer, die nun das Jagdrecht für ihr Territorium einforderten.
Nach dem 15. Jahrhundert besaßen die Grafen das Jagdrecht in der Region. Damit war auch die Einteilung in hohen und niederen Adel verbunden. Dem hohen Adel war die Jagd auf Hirsch oder Schwarzwild vorbehalten, während der niedere Adel (auch Gutsherrn und Bauern) nur Hase, Fasan und Reh erlegen durfte (aus dieser Festlegung entstammen die noch heute gebräuchlichen Begriffe wie Hoch- und Niederwild bzw. höhere oder niedere Jagd.). In dieser Zeit herrschten im Kyffhäuserwald chaotische Zustände mit einer damit verbundenen beträchtlichen Dezimierung des Wildbestandes. Die Jagd war für den Adel ein vergnüglicher Zeitvertreib.
Höfische Großjagden im Kyffhäuserwald sind nicht überliefert. Herrschaftsjagden der Grafen und Fürsten fanden nur selten statt. Allen Bürgern war das Recht zur hohen Jagd entzogen worden. Gestellte Wilderer wurden sofort gehängt.
Jagden der Landesherren zu Schwarzburg-Frankenhausen und zu Schwarzburg-Sondershausen fanden oft vom Rathsfeld aus statt. Zwei Holzhütten der aufgelassenen Ortschaft (Rathvelde) und später auch zusätzlich errichtete Zelte dienten als Jagddomizil.
In einer Urkunde von 1434 wird berichtet, dass im Kyffhäuserwald zu dieser Zeit nur noch Reh, Wildschwein und Berghühner, selten noch Bär, Wolf, Hirsch und Luchs jagdbar waren.
Um 1480 etablierten sich die Berufsjäger als Berufsstand. Sie dienten ausschließlich dem besitzenden Adel und hatten Weisungsrechte. Für den Kyffhäuserwald wird ein Hilmar Hottmeier als Berufsjäger erwähnt, der seinen Dienst im “Herrschaftlichen Waldgedinge 1548 zu Walpurgis” antrat ( /33/ ) und seinen Wohnsitz vermutlich bei einem “Mahlmeister Roteleben” hatte.
In einer Bestallungsordnung für Jäger vom November 1600 wurde geregelt, dass Jägern die Pirsch auf jagdschädliche Tiere (Bär, Wolf, Luchs, Dachs, Fuchs, Wildkatze, Habicht, Geier, Uhu) erlaubt war, sie aber verpflichtet waren, die Bälge der Tiere zuerst dem Sondershäuser Grafen zum Kauf anzubieten.
Im Dreißigjährigen Krieg dezimierte sich der Wildbestand im Kyffhäuserwald beträchtlich. Ursache waren - durch Nahrungsmangel bedingte - Wilderei der Landbevölkerung und außerdem Treibjagden der durchziehenden Soldaten. Nach dem Kriegsende erholte sich der Wildbestand jedoch schneller als Land und Menschen. Besonders Schwarzwild wurde in der Folge zu einer großen Plage, weil es vermehrt die wenigen bestellten Felder am Gebirgsrand aufgesucht hat und dort große Schäden hinterließ.
In der Mitte des 17. Jahrhunderts waren Uhu, Wanderfalke, Wiedehopf und kurz darauf Bär nicht mehr im Kyffhäuserwald anzutreffen. Auch der Bestand an Feldhasen und Kaninchen hatte sich in dieser Zeit stark verringert. Durch den Holzbedarf der Frankenhäuser Saline und durch ausgedehnte Weiderechte für das Vieh der Gemeinden war das Oberholz im Kyffhäuserwald um 1700 erheblich gelichtet. Rot-, Reh- und Schwarzwild konnte sich vermehren und richtete in der Folge große Schäden - vor allem in den neu aufgeforsteten Bereichen im östlichen Kyffhäusergebirge - an.
In der Mitte des 18. Jahrhunderts hörte die Waldweide in der Region auf. Mit zunehmenden Besitz großer Forstflächen der Fürsten von Schwarzburg begann eine Hochwaldwirtschaft; kahle Flächen wurden überall im Kyffhäuserwald wieder aufgeforstet.
Um 1893 werden folgende Forsten für den Kyffhäuser aufgeführt:
- Forstei Kyffhäuser (841 ha, Forsthaus Rothenburg)
- Forstei Udersleben (1436 ha)
- Forstei Thaleben (1310 ha, Forsthaus Rathsfeld).
1899 verpflichtete der Frankenhäuser Stadtrat die Jagdpächter, durch Wildschäden verursachte Aufwendungen zu ersetzen. Jagdpächter mussten dafür bei Abschluss des Pachtvertrages eine Kaution hinterlegen.
Um 1902 waren im Kyffhäusergebirge folgende - Schwarzburg-Rudolstadt / Sondershausen zugehörige - Forsteien eingerichtet: Forstamt Rathsfeld, Forstei Frankenhausen, Forstei Thaleben (Steinthaleben), Forstei Rothenburg und Forstei Udersleben.
Infolge des ersten Weltkrieges hatte in den Jahren 1916 - 25 Wilderei - besonders durch organisierte Wildererbanden - zu großen Schäden im Wildbestand des Kyffhäusers geführt. Die größte Wildererbande der Region hatte sich in dieser Zeit in Udersleben organisiert. Diese Bande bestand aus 8 Jägern und verkaufte ihr Wildbret bis in Erfurter Hotels.
Im April 1935 tat das “Deutsche Reichsjagdgesetz” in Kraft. Es war das erste einheitliche deutsche Jagdgesetz und schrieb u. a. vor, wie Jagdgesellschaften zu gründen waren, wie eine behördliche Abschussplanung zu erarbeiten war und vor allem, dass von nun an eine bestandene Jägerprüfung Voraussetzung für die Erlangung des Jagdscheins war.
Mit der Konfiszierung des Jagdschlosses auf dem Rathsfeld (wie auch z. B. Rothenburg, Oberkirche, Hausmannsturm und Hoheneck) durch das Reichssicherheits-Hauptamt (das wegen Luftangriffen der Alliierten aus Berlin ausgelagerte RSHA hatte in dieser Zeit in den Außenstellen im Kyffhäusergebirge etwa 1950 Mitarbeiter) hatte das Forstamt Rathsfeld das erlegte Wildbret vollständig an das RSHA abzuliefern. Ebenfalls mussten die meisten Jagdpächter den größten Teil ihrer Jagdbeute dem RSHA überlassen, während die hohen Beamten des Amtes - ohne im Besitz einer Jagderlaubnis zu sein - mit Wehrmachtkarabinern auf Jagd gingen.
 

‘Jägers Kreuz’ zwischen Panoramamuseum und Flugplatz Udersleben
“Jägers Kreuz” zwischen Panoramamuseum und
Flugplatz erinnert an ein Unglück im Jahr 1628
Erinnerung an einen tragischen Jagdunfall vom 07.10.1983 an der Udersleber Lehde
Erinnerung an einen tragischen Jagdunfall
vom 07.10.1983 an der Udersleber Lehde


Nach Kriegsende gab es in der Region für mehrere Jahre keinerlei Wildhege. Ehemalige Förster - sofern sie sich nicht in Kriegsgefangenschaft befanden - hatten keine Anstellung. Ihre Waffen waren eingezogen, Waffenbesitz wurde streng bestraft.
In den etwa zwei Monaten unter amerikanischer Besatzung zeigten einige der amerikanischen Offiziere zwar großes Interesse an der Jagd. Allerdings jagten sie meist aus ihren Militärfahrzeugen heraus und ließen das erlegte Wild meist unbesehen an der Abschussstelle liegen.
Nach dem Wechsel der Besatzungsmacht änderte sich im Kyffhäuserwald nur wenig. Auch die Russen schossen auf alles, was vier Beine hatte. Sie brauchten das Wildbret jedoch für die eigene Versorgung und ließen deshalb nichts im Wald liegen.
Diese Zustände dauerten bis 1949 an.
Nach vermehrten Wildschäden in der Landwirtschaft und damit drohenden Versorgungsengpässen für die Bevölkerung wurde von der zuständigen Regierung des damaligen Landes Sachsen Anhalt in Halle / Saale - mit Einverständnis der sowjetischen Besatzungsmacht - beschlossen, Jagdkommandos in den Landkreisen zu gründen. Dazu sollten die Landkreise aus den Reihen der neuen Polizei je einen fähigen und zuverlässigen Mann delegieren. Eigene Jagdwaffen besaßen die Weidmänner in dieser Zeit nicht. Die Waffen waren Staatseigentum und wurden bei der örtlichen Polizeistation deponiert, wo sie der Jagdleiter ausleihen und nach der Jagd wieder abgeben musste.
Per Gesetz vom 9. Mai 1962 wurden die bis dahin bestehenden Jagdkollektive und Jagdgemeinschaften beendet. Im neuen Gesetz wurde nun definiert, was Jagdgebiete sind und welche Aufgabe der Jagdleiter zu erfüllen hatte. Ebenso wurde festgeschrieben, dass unter Anleitung der Jagdbehörde der Kreise Jagdgesellschaften zu gründen waren. Wer die Jagd ausüben wollte, musste einer Jagdgesellschaft angehören und im Besitz einer gültigen Jagderlaubnis sein.
Die Forsten im Kyffhäusergebirge wurden von nun an von drei Jagdgesellschaften bedient:
 

Einteilung der Jagdgebiete im Kyffhäusergebirge zwischen 1962 bis 1990, (F.Dittmann: Die Jagd im Kyffhäuser Gebirge)
Einteilung der Jagdgebiete im Kyffhäusergebirge zwischen 1962 bis 1990 ( /33/ )
Rose-Gedenkstein
Rose-Gedenkstein ca. 200 m südl. von Frauengrab zur Erinnerung an den in der Nähe ermordeten Waldhüter Carl Rose


- Jagdgesellschaft Bad Frankenhausen (mit Jagdgruppe Steinthaleben / Rathsfeld, Jagdgruppe Bad Frankenhausen, Jagdgruppe Udersleben und Jagdgruppe Ringleben)
- Jagdgesellschaft Rossla (u. a. mit Jagdgruppe Kelbra) und
- Jagdgesellschaft Wallhausen (u. a. mit Jagdgruppe Tilleda).
In den Jahren 1990 / 91 lösten sich die einzelnen Jagdgruppen auf. Die Wildhege oblag von nun an Jagdpächtern.


 

Quelle und weiterführende Literatur: /33/

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